Gebühren und Kosten
Vor Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit informiere ich Sie persönlich und transparent über die hierbei entstehenden Kosten sowie etwaige Erstattungsansprüche gegenüber einer evtl. bestehenden Rechtsschutzversicherung oder anderen Dritten. Grundlage hierfür ist das in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. März 2022 (BGBl. I S. 610) geltende Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), wonach der Rechtsanwalt und der Mandant für alle außergerichtlichen, beratenden Tätigkeiten eine individuelle Vereinbarung treffen sollen. Eine solche Vereinbarung werden wir somit vor Beginn meiner Beratungstätigkeit abschließen, die sich i.d.R. nach meinem Zeitaufwand bemessen wird (Stundenhonorar). Die Abrechnung wird im Detail die geleisteten Zeiteinheiten und Arbeitsschritte ausweisen.
Für Gerichtsverfahren sieht das RVG feste Gebührensätze vor, die sich nach dem Wert des Streitgegenstandes richten. Anhand einer Tabelle ist vorhersehbar, welches Kostenrisiko mit einem bestimmten Wert verbunden ist. Als Rechtsanwalt bin ich nach dem RVG verpflichtet, mindestens die gesetzlichen Gebühren zu berechnen.